Eine digitale Verwaltung darf sich nicht damit begnügen, einfach nur bestehende Vorgänge zu digitalisieren. Die Verwaltung soll besser, dynamischer, niederschwelliger und bürger*innennäher werden. Der digitale Behördengang muss durch seine Ausgestaltung für möglichst alle Menschen beherrschbar sein. Digitale Angebote der Stadt sowie ihrer Töchter und Beteiligungen müssen barrierefrei gestaltet sein. Webauftritte und Apps für Menschen, die beim Sehen, beim Hören oder anderweitig behindert werden, sind anzupassen. Zudem soll digitale Barrierefreiheit auch im analogen Raum nutzbar gemacht werden.


