Taxi vs. Uber & Co. – Mindestpreise nicht in Sicht

By 5. Oktober 2026Verkehrswende

Für die von vielen geforderte Einführung von Mindestpreisen für Mietwagenunternehmen fehlt derzeit eine solide rechtliche Grundlage. Dies hat ein sehr detaillierter Bericht der Verwaltung gezeigt. Entsprechende Regelungen in anderen Städten wie etwa Köln wurden von den Gerichten nämlich einkassiert. In Essen wird die Satzung auch beklagt und das Gericht hat die Stadt aufgefordert, diese nicht umzusetzen. Ob ein Beschluss irgendwann sinnvoll ist, muss auch an dem erheblichen Aufwand bemessen werden, den die Verwaltung dafür bereits jetzt betreiben muss. Denn: Eine Satzung kann erst nach Einsicht in betriebliche Unterlagen bei den Unternehmen erlassen werden. Gegen diese Unterlageneinsicht klagen aber mehrere Unternehmen. Das zieht sich hin. Eine gerichtsfeste Herleitung eines Mindestpreises funktioniert auch nur, wenn eine Marktunterbietung tatsächlich nachgewiesen werden kann. Überraschend viele Uber-Taxis, die in Bochum unterwegs sind, werden von Unternehmen in Nachbarstädten betrieben. Eine Bochumer Regel liefe hier ins Leere. In Bochum wiederum gibt es dagegen einige Unternehmen mit mehreren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Der Vorwurf des Dumpings lässt sich schwer begründen. Alles in allem lässt sich das ÜProblem nur mit einer europäischen Regelung lösen.