
Kommunalpolitik bedeutet oft, unterschiedliche Interessen gegeneinander abzuwägen. Das gilt auch beim Thema Grillen in öffentlichen Grünanlagen.
Auf der einen Seite stehen ökologische Aspekte:
- Unsere Sommer werden trockener, Grünflächen stehen unter Stress, die Gefahr von Bränden nimmt zu. Der Graslandfeuerindex hilft, diese Risiken fachlich fundiert einzuschätzen. Und deshalb war die bisherige Regelung bei GLFI 3 keineswegs unbegründet.
- Viele Menschen haben beim Grillen verständlicherweise Schatten gesucht, gerade an heißen Sommertagen. Dabei wurde aber oft näher an Bäumen, Sträuchern und sensiblen Grünbereichen gegrillt, als es eigentlich erlaubt war. Genau dort entstehen dann Schäden an Vegetation und Böden und zugleich erhöht sich das Brandrisiko erheblich.
Auf der anderen Seite stehen soziale Aspekte:
- Bochum soll eine Stadt bleiben, in der Menschen im Sommer draußen zusammenkommen und beim Grillen entspannen können, vor allem auch diejenigen ohne Balkon oder eigenen Garten. Gerade öffentliche Grünanlagen sind für viele Menschen ein wichtiger Ort sozialer Teilhabe.
Genau deshalb ist der jetzt im Rat getroffene Beschluss vor allem eines – und das muss man ehrlich benennen: ein Kompromiss zwischen sozialen und ökologischen Aspekten.
Auf den meisten Grünflächen in der Stadt ist Grillen grundsätzlich erlaubt und funktioniert auch unproblematisch. Die vergangenen Jahre haben aber gezeigt, dass es besonders beliebte Grill-Hotspots gibt, etwa den Ümminger See in Langendreer und die Schmechtingwiese in Mitte. Hier fühlten sich Nachbarn zum Teil massiv gestört oder die Grünflächen waren vermüllt bzw. angekokelt.
Deshalb haben SPD, Grüne und CDU in der Ratssitzung am 7. Mai einen Kompromiss gefunden und die Regeln der Bochumer Sicherheitsverordnung angepasst.
Bisher war das Grillen überall erlaubt, sofern der Graslandfeuerindex 1 oder 2 anzeigte, also keine Trockenheit oder Dürre herrschte. Grundsätzlich verboten war es seit langem nur im Stadtpark, im Stadtgarten Wattenscheid und in Teilen des Westparks. Der Rat hat nun mit großer Mehrheit beschlossen, das Grillen auch am Ümminger See und an der Schmechtingwiese zu verbieten. Gleichzeitig haben wir beschlossen, dass auf allen anderen Flächen ab 1.1.2027 das Grillen bei einem Graslandindex von 1-3 erlaubt ist. Die Erfahrung zeigte nämlich, dass ein Verbot bei Index 3 faktisch zu einem Verbot von April bis Oktober führt.
Die Rückkehr von GLFI 3 auf GLFI 4 ist kein Triumph und keine neue fachliche Erkenntnis. Der GLFI 3 entspricht faktisch einem Grillverbot, welches wir so nicht in Bochum durchsetzen wollen.
Unsere ursprüngliche grüne Idee war eine andere: stadtweit geregelte, buchbare Grillplätze mit vernünftiger Infrastruktur, damit Grillen kontrolliert, sauber und naturverträglich möglich bleibt.
Wir haben uns immer für ein digitales Buchungssystem über die BochumApp eingesetzt. Denn die öffentliche Nutzung von Flächen braucht gute Organisation. Infrastruktur muss sich an die jeweilige Jahreszeit und Nutzung anpassen: häufigere Leerung von Mülltonnen im Sommer, Toiletten, überdachte Grillplätze und sichere Grillstationen auf befestigten Flächen.
Deshalb ist der Ansatz aus Wattenscheid so spannend. Am Monte Schlacko soll Grillinfrastruktur entstehen, die genau diesen Spagat schafft: gemeinsames Grillen ermöglichen und gleichzeitig Natur und Nachbarschaft schützen.
Wir wollen insbesondere den Bezirksvertretungen Mitte und Ost bis zum Jahreswechsel die Möglichkeit geben, sich Maßnahmen für ihre jeweiligen Grünflächen auszudenken, um Zielkonflikte zukünftig zu vermeiden.
Denn am Ende geht es doch darum, beides zusammenzubringen: den Schutz unserer Natur und eine lebenswerte, soziale Stadt, in der Menschen auch beim Grillen in unseren Grünanlagen entspannen können.