
Die Grünen haben für Bochum erreicht, dass der Bauturbo nachhaltige Standards einhalten muss. Eine unkontrollierte Ausweitung auf Grün- und Landwirtschaftsflächen bleibt ausgeschlossen. Projekte sind nur auf Flächen möglich, die im Flächennutzungsplan als Wohnbau- oder gemischte Bauflächen ausgewiesen sind – abgesehen von wenigen Ausnahmen, die vom Ausschuss jeweils zu genehmigen sind. Zudem müssen schon beschlossene städtebauliche Rahmenpläne, das Handlungskonzept Wohnen, die Quote zu gefördertem Wohnungsbau oder sonstige Konzepte wie der Masterplan Einzelhandel sowie die Regeln für Waldkompensation und Ausgleichsflächen berücksichtigt werden. Auch die Bezirksvertretungen bleiben eingebunden und werden angehört – ein wichtiger Schritt, der nicht selbstverständlich ist.
„Der Bauturbo kann jetzt in Bochum angewendet werden. Dabei wird die Stadtentwicklung nicht belastet. Wir setzen den Fokus auf Nachverdichtung und schützen unsere großen Freiflächen,“ fasst Fabian Krömling, der planungspolitische Sprecher der grünen Ratsfraktion zusammen.
Seit letztem Jahr ermöglicht eine Änderung des Baugesetzbuchs bundesweit den sogenannten Wohnungs-Bauturbo. Neben hohen Baukosten gelten bürokratische Hürden und lange Genehmigungszeiten als wesentliche Gründe für den Wohnraummangel. Der Bauturbo lockert befristet die planungsrechtlichen Vorgaben, damit Bauprojekte schneller genehmigt werden. Kommunen können dadurch leichter Wohnraum schaffen, etwa durch Nachverdichtung, Aufstockung oder Neubau. Und das auch an Orten, die bisher blockiert waren oder ein langwieriges Bebauungsplanverfahren erfordert hätten. So lassen sich etwa Vorschriften bestehender Bebauungspläne lockern, um höher oder dichter zu bauen. Auch neben Siedlungsbereichen ohne Bebauungspläne wird das Bauen erleichtert.
Im Rat wird nun der grundsätzliche Umgang mit dem Instrument in Bochum beschlossen. In allen relevanten Fällen entscheidet der Ausschuss für Planung und Grundstücke. Dort und im Rat wird jährlich ein Evaluierungsbericht vorgelegt, um bei Bedarf nachzusteuern. Noch ist unklar, welche Bauanträge der Bauturbo tatsächlich hervorbringen wird.
Wichtig: alle anderen rechtlichen Vorgaben, etwa die Landesbauordnung, der Immissionsschutz und Nachbarschaftsrechte, gelten weiterhin. Der Bauturbo lockert ausschließlich die bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Ob der Turbo zu einer Beschleunigung des Bauens führt, wird sich zeigen.