
Bereits vor Weihnachten hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Unrechtmäßigkeit der Grundsteuerentscheidung festgestellt, die der Rat mit großer Mehrheit noch in der vergangenen Wahlperiode getroffen hat.
Das Verwaltungsgericht hat nicht grundsätzlich gegen differenzierte Hebesätze für Wohn- bzw. Gewerbeimmobilien entschieden, sondern vielmehr die fiskalische Herleitung der Hebesätze kritisiert. Vereinfacht ausgedrückt: man darf aus sozialpolitischen Gründen zwar niedrigere Hebesätze für Wohnen festsetzen. Höhere Hebesätze für Gewerbe sind aber nur aus ebenfalls sachlichen Erwägungen begründbar. Nur um Aufkommensneutralität herzustellen sind sie nicht zulässig.
Deswegen wurde die ursprünglich im Dezember geplante Beschlussfassung vertagt. Während die Verwaltung zusammen mit den anderen betroffenen Städten in Revision gegangen ist, muss darüber nachgedacht werden, ob bis auf Weiteres ein einheitlicher Hebesatz erhoben werden sollte. Es ist damit zu rechnen, dass dieser einheitliche Grundsteuerhebesatz für Grundstücke mit Wohnungsbau erheblich über dem bisherigen Niveau liegen wird. In der Folge wird die Grundsteuerbelastung für die meisten Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer erheblich steigen. Der Beschluss ist angesichts der angespannten Haushaltslage alternativlos, um das gleiche Steueraufkommen im Vergleich zu der Zeit vor der Reform zu erreichen. Sollte ein solcher Beschluss nicht zu Stande kommen, wird es zwangsläufig zu einer allgemeinen Haushaltssperre
kommen müssen. Eine allgemeine Haushaltssperre bedeutet, dass nur noch unabweisbare Pflichtausgaben
finanziert und damit erledigt werden. Um eine solche allgemeine Haushaltssperre zu verhindern, ist also
unsere Zustimmung zur de-facto-Grundsteuererhöhung mit dem Ziel einer ungefähren Aufkommensneutralität notwendig. Grundsteuern dürfen in Deutschland auf Mieten umgelegt werden. Das bedeutet, dass der Beschluss auch deswegen schmerzhaft ist, weil er Wohnen teurer macht. Die politische Dimension werden wir in den kommenden Wochen als Koalition aber auch mit CDU und Linken erörtern, da wir den Beschluss nur durch ihre Mitwirkung über die Mehrheitshürde heben können.
Wichtig ist zu betonen, dass wir versucht haben, mit dem von der Landesregierung aufgezeigten Weg der differenzierten Hebesätze eine Grundsteuererhöhung in Bochum zu verhindern. Dass dieser Lösungsweg nun gerichtlich gekippt wurde, ist bedauerlich. Momentan sieht es so aus, als lasse die Landesregierung die Kommunen mit dieser Problematik im Regen stehen. Unsere Stadtkämmerin hatte immer vor den differenzierten Hebesätzen, die parteiübergreifend von nahezu allen relevanten Parteien beschlossen wurden, aus juristischen Erwägungen
gewarnt. Nun ist der Stadtrat in der Pflicht die Situation zu lösen. Mehr dazu werden wir euch voraussichtlich im März-Newsletter berichten können.