2019 wurde bundesweit das Förderinstrument „§ 16i SGB II –Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt. Als Teil des Teilhabechancengesetztes bietet es Arbeitgeber*innen über einen Lohnkostenzuschuss einen Anreiz langzeitleistungsbeziehende Menschen sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Die Förderung eines Arbeitsplatzes kann in diesem Zusammenhang für bis zu fünf Jahre erfolgen.
Die Grünen in Bochum sehen in diesem Förderinstrument eine Perspektive, langezeitarbeitslosen Menschen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt nachhaltig zu ermöglichen. Anna di Bari, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, sagt: „Auch in Bochum nutzen wir dieses Instrument und die beschäftigungsbegleitenden Angebote seit Anbeginn, insbesondere bei der Stadt Bochum und den städtischen Töchtern. Schauen wir uns die Zielgruppe der Förderung genauer an, müssen wir bundesweit allerdings eine große Geschlechter-Diskrepanz feststellen. Frauen sind deutlich unterrepräsentiert.“ Die Gründe dafür liegen an der ungleichen Verteilung von Sorgearbeit im privaten Umfeld und daraus resultierenden Einschränkungen bei der Flexibilität von Arbeitszeit und -ort. „Hier müssen wir weiterhin ansetzen und Lösungen bieten, damit mehr Frauen das Angebot nutzen können,“ so di Bari. Das Jobcenter Bochum schreibt hierfür bereits vermehrt auch Teilzeittätigkeiten aus. Darüber hinaus werden Menschen aus Haushalten mit Kindern bei der Besetzung dieser Stellenangebote bevorzugt berücksichtigt.
Sonja Lohf, sozialpolitische Sprecherin der Grünen, ergänzt: „Eine besondere Rolle in unserer kommunalen Arbeitsmarktpolitik nimmt die Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft gGmbH ein, die ebenfalls Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose organisiert, unter anderem in den Fachämtern der Stadt. Ganz im Sinne ihres Mottos „Gute Bochumer Arbeit“ werden wir die Ziele der BBG weiterhin unterstützen und zur Fortsetzung beitragen.“
Der Website der Bochumer Beschäftigungsförderungsgesellschaft gGmbH lassen sich aktuelle Ausschreibungen entnehmen – von Tätigkeiten im handwerklichen Bereich über sozialintegrative Aufgaben bis hin zum Aufgabenfeld der Digitalisierung ist vieles dabei.
„Wir ermutigen Organisationen, soziale Träger und Unternehmen dazu, das Gespräch mit der Koordination der BBG und dem Jobcenter zu suchen und 16i-Stellen anzubieten,“ so Lohf. Sofern die notwendigen Arbeitgebereigenschaften bestehen, können auch Migrantenselbstorganisationen Förderanträge beim Jobcenter Bochum stellen.
Anna di Bari betont: „Es bleibt eine wichtige Aufgabe aller politischen Ebenen die Rahmenbedingungen für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt so zu gestalten, dass er nachhaltig ist und daraus nach dem Förderzeitraum langfristige Beschäftigungen entstehen. Wir werden auch künftig zusammen mit den zahlreichen Akteur*innen weiter an guten Lösungen arbeiten.“