Einheitliche Regeln für Einfriedung und Vorgärten

Die Stadt hat bereits vor einigen Jahren geregelt, dass die Anlage von Schottergärten bei Neubebauung unzulässig ist. Auf Grundlage einer Bürgeranregung soll dieses Vorgehen nun auf ganz Bochum ausgedehnt werden.

„In Bochum sehen wir einen Trend zur unökologischen und aus unserer Sicht unästhetischen Gestaltung von Vorgärten und Einfriedungen. Beispiele sind die Anlage von Zäunen mit Plastikbändern oder Steinkörben. Wir freuen uns daher, dass die Verwaltung sich auf unser Drängen der Aufgabe stellt und eine einheitliche Satzung erarbeitet. Ökologische Vorgärten und naturnahe Einfriedungen, wie Hecken, werden so stadtweit in den Vordergrund der Gartengestaltung gerückt. Denn bisher versteht niemand, warum man an einer Stelle z.B. Schottergärten errichten darf, in der Nachbarstraße aber nicht“, so Fabian Krömling, planungspolitischer Sprecher der Grünen im Rat.

Grund für die unterschiedlichen Regelungen sind verschiedene planungsrechtliche Gegebenheiten. Eine bochumweite Satzung schafft hier Abhilfe und die erforderliche Klarheit im Umgang mit dem Thema. Die rechtssichere Erarbeitung einer derartigen Satzung wird Zeit und Arbeitskraft in Anspruch nehmen. Die Grünen fordern die Verwaltung daher auf ihre Kräfte zu bündeln und sicher zu stellen, dass eine Abstimmung im Rat zeitnah erfolgen kann.