Bauvorbescheid für Ecosoil nicht zu beanstanden – Ansiedlung noch nicht entschieden

Die geplante Ansiedlung des Bodenaufbereiters Ecosoil, sorgt derzeit auch bei uns Grünen für Diskussionen. Der vorgesehene Standort am Bövinghauser Hellweg, auf dem bisher der Dämmstoffhersteller Philippine ansässig war, liegt zwar auf einer Industriefläche, ist jedoch umgeben von einem Grünzug. Eine Zunahme des LKW-Verkehrs im Stadtbezirk Nord ist zu befürchten.

Der Bezirk Nord hat bereits im November 2020 mit dem Ziel „Keine weiteren Industrieansiedlungen im Bochumer Norden“ eine Anregung an den Rat beschlossen, die für eine durch die Industrie genutzte Fläche an der Bövinghauser Straße die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorschlägt. Dabei wünscht sich der Bezirk als Ziel des Bebauungsplanes die Ausweisung als Mischgebiet für Wohnen und Gewerbe.

Der Bezirk hat dies beschlossen, nachdem bekannt wurde, dass die Bochumer Firma Ecosoil plant sich hier anzusiedeln und sie eine entsprechende Bauvoranfrage eingereicht hat. Eine Bauvoranfrage dient der Abklärung, ob es planungsrechtliche Hindernisse gibt, die dem Begehren der Firma Ecosoil entgegenstehen. Diese Bauvoranfrage wurde von der Verwaltung Anfang Mai positiv beschieden.

Die Firma Ecosoil ist ein renommiertes Unternehmen, das auch in Bochum wichtige Funktionen etwa beim Flächenrecycling übernimmt. Es in Bochum zu halten trägt nicht nur dazu bei Arbeitsplätze zu erhalten, sondern sichert auch kurze Wege und vermeidet zusätzliche Verkehre bei der gerade im Ballungsraum ökologisch notwendigen Wiedernutzbarmachung von Flächen.

Eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Informationen ergab in unserer Fraktion folgendes Bild:

  1. Der Regionale Flächennutzungsplan sowie die Ziele des im Entwurf vorliegenden Regionalplanes stehen dem Vorhaben grundsätzlich nicht im Wege und weisen die Fläche für industrielle Nutzung aus. Ein Mischgebiet aus Wohnen und Gewerbe sehen beide Planwerke nicht vor.
  2. Wie bei Bauvoranfragen üblich forderte die Verwaltung vom Antragssteller den gutachterlichen Nachweis der verkehrlichen Erschließung sowie eine gutachterliche Umweltprüfung ein.
  3. Der Verkehrsgutachter hat eigene Verkehrszählungen durchgeführt und die Leistungsfähigkeiten der Straßen und Knotenpunkte im für solche Verfahren üblichen Umfang untersucht. Die Stadtverwaltung hat dieses Gutachten nachvollziehbar überprüft und mit eigenen Verkehrsdaten gegengeprüft. Das Verkehrsgutachten wurde auf Wunsch der Fraktionen SPD und GRÜNE den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Die Leistungsfähigkeit der betroffenen Straßen bleibt bis auf einen einzigen Fall auf der höchsten Stufe „A“.
  4. Das Umweltgutachten ist fachlich fundiert und hat alle für solche Verfahren üblichen relevanten Punkte geprüft und eingeordnet.
  5. Eine kurzfristig seitens der Stadtverwaltung Castrop-Rauxel eingegangene Stellungnahme wurde ebenfalls berücksichtigt, geprüft und eingeordnet.
  6. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit den Zielen der Bezirksvertretung Nord erfordert aus Sicht der Stadtverwaltung eine Änderung des RFNP. Eine solche Änderungsmöglichkeit wird von der Stadt jedoch als aussichtslos bewertet.

Wohlgemerkt: Wir haben im Rat nicht über die Ansiedlung der Firma Ecosoil an der Bövinghauser Straße entschieden, sondern über die Anregung einer Bebauungsplanaufstellung. Was bleibt, sind Zweifel, ob die Ansiedlung eines Unternehmens mit derartigen Lastenverkehren tatsächlich an Ort und Stelle unproblematisch ist. Die Herrin dieses Verfahrens und dieser Entscheidung ist die Bezirksregierung Arnsberg. Bedenken, die seit langer Zeit bestehen, und auch jede verkehrstechnische Veränderung werden darin zu berücksichtigen sein. Letztlich ist es ein Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz, das dem Unternehmen eine Genehmigung für das Vorhaben ausspricht oder verweigert. Nach Recht und Gesetz hat die Firma Ecosoil bei derzeitiger Faktenlage ein Anrecht auf einen positiven Bescheid ihrer Bauvoranfrage.

Deutlich wurde im Verfahren aber auch eines: Anregungen von Bezirksvertretungen dürfen nicht schlechter gestellt werden als Bürgeranregungen nach §24 Gemeindeordnung NRW. Der bereits im November 2020 gefasste Beschluss der BV Nord hätte schon viel früher von den zuständigen Gremien beraten werden müssen, ohne dass es dazu einer besonderen Initiative bedurft hätte.

Wir werden die derzeitige Debatte jedoch zum Anlass nehmen, mehr Tempo bei der Verkehrswende im Norden zu machen. Vom wichtigen Ausbau der Straßenbahnlinie bis hin zu einer Verbesserung des Radverkehrs müssen wir die guten Ansätze des Verkehrskonzeptes Nord aufgreifen.