Wattenscheider behalten Entscheidungshoheit über ihre Innenstadt

Rathaus Wattenscheid

Am vergangenen Dienstag lag der Bezirksvertretung Wattenscheid die Siebte Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Bochum zur Beratung vor. Diese hatte ursprünglich vorgesehen, der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid die Entscheidungshoheit über Grundstücke im Bereich der Wattenscheider Innenstadt zu entziehen und in die Ratsausschüsse zu überweisen. Begründet wurde dieser Schritt mit der Bedeutung der Wattenscheider City für die Gesamtstadt und einer schnelleren Beratungsfolge.

Die Änderung der Satzung an dieser Stelle hätte die Entscheidungsbefugnisse der Wattenscheider Politik, die bereits jetzt sehr überschaubar ist, weiter beschnitten. Gegen diese Vorlage hatten alle demokratischen Parteien der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid in der Sitzung am 23. März den Änderungsantrag gestellt, diesen Passus zu streichen.

Dazu der stellvertretende Bezirksbürgermeister Oliver Buschmann: „Das wir Wattenscheider nicht mehr für unsere eigene Innenstadt zuständig sein sollten, konnten wir nicht hinnehmen. Ich freue mich, dass alle demokratischen Parteien in unserer Bezirksvertretung den Änderungsantrag mitgetragen haben.“

Dem eingereichten Votum der Bezirksvertretung Wattenscheid folgte der Rat am 25. März einstimmig und strich die entsprechende Passage aus der 7. Änderungssatzung.

Sonja Lohf, Ratsmitglied und Fraktionsvorsitzende der Grünen in der Bezirksvertretung Wattenscheid sieht im Abstimmungsergebnis des Bochumer Rats Unterstützung der Eigenständigkeit der Bezirksverwaltung Wattenscheid: „Wir sind froh, dass der Rat einstimmig unserem Votum gefolgt ist, die Entscheidungshoheit über die städtischen Grundstücke im Bereich der Wattenscheider Innenstadt in den Händen der Wattenscheider zu belassen.“