Weniger Abwassergebühren für teilentsiegelte Grundstücksflächen

By 8. Mai 2020Umwelt- & Klimaschutz

Angesichts der letzten beiden Hitzesommer fordern die Grünen im Rat schon seit langem Nachbesserungen in der Satzung für die Abwassergebühren. Im gestrigen Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung wurde gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und FDP/Die Stadtgestalter ein Kompromiss gefunden, der diese Idee aufgreift.

„Derzeit erlaubt die Abwassergebührensatzung der Stadt bereits komplett entsiegelte Flächen wie etwa Rasenflächen im Garten von der Gebühr zu befreien. In Teilen ist dies auch schon für begrünte Dachflächen möglich. Wir konnten erreichen, dass künftig auch Grundstücksflächen die teilversiegelt sind, also beispielsweise durchlässiges Pflaster oder Rasengittersteine als Untergrund aufweisen, teilweise von der Gebühr befreit werden. Ob es auch möglich ist Flächen, die an Zisternen angeschlossen sind, von der Gebühr zu befreien, soll geprüft werden. Mit der Änderung der Satzung möchten wir angesichts der Trockenheit der letzten Jahre erreichen, dass der Wasserkreislauf durch die richtige Wahl des Pflasters vermehrt seinen natürlichen Weg gehen kann, damit der Grundwasserspiegel insgesamt erhöht wird. Zudem sollten auch nur die Bürgerinnen und Bürger eine Gebühr für das Abwassernetz zahlen, die auch tatsächlich Wasser einleiten. Wenn ich das Wasser versickern lasse, sollte ich folglich von der Gebühr befreit werden“, so Sebastian Pewny, stv. Vorsitzender des Umweltausschusses.

Die Grünen setzen sich dafür ein, dass die Beantragung bei Grundstücksflächen unter 1000 m² möglichst unbürokratisch bei der Verwaltung beantragt werden kann. Die geänderte Gebührensatzung soll dem Rat im Oktober zum Beschluss vorgelegt werden.