Verkleinerte Ratssitzung sinnvoll – Linker OB-Kandidat fällt seiner Ratsfraktion in den Rücken

By 22. April 2020Allgemein

Der Ältestenrat, das zurzeit wöchentlich stattfindende Treffen der Vorsitzenden der Bochumer Ratsfraktionen mit dem Oberbürgermeister, hatte sich am 9. und 16. April einhellig dafür ausgesprochen, dass nur 41 Ratsmitglieder an der Ratssitzung teilnehmen sollen und diese aus Abstandsgründen im Ruhrcongress stattfinden soll. Auch Linken-Fraktionschef Lange hatte diese Regelung jeweils mitgetragen. Mit seiner Forderung, die kommende Ratssitzung in voller Besetzung stattfinden zu lassen, fällt Amid Rabieh, der OB-Kandidat der Linken, seiner Ratsfraktion nun öffentlich in den Rücken. Veröffentlicht wurde diese Forderung gestern auf der Internetseite des Linken-Kreisverbands. Das sorgt bei den Grünen für Unverständnis.
Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Manfred Preuß, hält die Verkleinerung der Ratssitzung in Krisenzeiten weiterhin für geboten: „Gerade für viele ältere oder vorerkrankte Ratsmitglieder mindern wir damit das Ansteckungsrisiko erheblich, wenn sie einfach zu Hause bleiben können. Die Demokratie in unserer Stadt bleibt trotzdem handlungsfähig, weil ja alle Fraktionen und Gruppen weiterhin ihre Standpunkte vertreten und ihrer eigentlichen Stärke entsprechend abstimmen können. Irritierend finde ich an Rabiehs Vorstoß die Parallele zum Sächsischen Landtag. Dort hatte die AfD-Fraktion noch Mitte März eine Sitzung in voller Stärke erzwungen, obwohl sich die demokratischen Fraktionen auf eine Reduzierung geeinigt hatten.“
Barbara Jessel, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, findet es bemerkenswert, dass OB-Kandidat Rabieh als Fraktionsgeschäftsführer ja Angestellter der Ratsfraktion ist und sich gegen die Position seines Fraktionsvorsitzenden stellt. „Oder trägt Herr Lange den Kurs seines OB-Kandidaten stillschweigend mit? Dann könnte man sich auf das Wort von Herrn Lange im Ältestenrat künftig nicht mehr verlassen. Sehr peinlich wäre es in jedem Fall, wenn die Bochumer Linken 5 Monate vor der Kommunalwahl die Corona-Krise zum Anlass nähmen, um einen internen Richtungsstreit öffentlich auszutragen.“