Stadt muss Beauftragung von Betreuungsleistungen überprüfen

Die Grünen im Rat fordern, dass die Stadt ihre Vergabepraxis bei der Betreuung von städtisch untergebrachten Menschen überprüft. Wie kürzlich bekannt wurde, hat ein gewerblicher Anbieter den Zuschlag für die Betreuung von Menschen in Unterkünften an der Girondelle und in über 100 weiteren Wohnungen erhalten.
Astrid Platzmann-Scholten, Fraktionsvorsitzende der Grünen, erklärt die Problematik: „Bisher wurden die Menschen in diesen Wohnungen von Trägern der freien Wohlfahrtspflege betreut. Diese Träger sind im Stadtteil gut vernetzt und kennen die Verhältnisse sehr genau. Diese Kompetenz bringen gewerblich tätige Unternehmen meistens nicht mit. Die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen hat sich über Jahre hinweg gut eingespielt. Gewachsene Beziehungen werden nun abgebrochen. Wir fürchten, dass sich das sehr nachteilig auf die Qualität der Betreuung auswirken wird.“
Die europaweite Ausschreibung der Flüchtlingsbetreuung war 2016 per Erlass des Landes zur Pflicht geworden. Das Oberlandesgerichts Düsseldorf hatte jedoch am 11.07.2018 entschieden, dass die Stadt Düsseldorf die soziale Betreuung von Flüchtlingen nicht europaweit ausschreiben muss, sondern die Aufgabe der sozialen Betreuung den örtlichen Wohlfahrtsverbänden überlassen kann und diesen dafür finanzielle Zuwendungen zukommen lassen darf.
Mit einer Anfrage an die Verwaltung wollen die Grünen nun prüfen lassen, ob das Düsseldorfer Urteil auch für Bochum von Bedeutung ist oder die Pflicht zur europaweiten Vergabe Bestand hat.