
Der Rat der Stadt Bochum zeigt sich in einer mit breiter Mehrheit verabschiedeten Resolution besorgt angesichts des Streits um Gebühren für sogenannte „Leerfahrten“ im Rettungsdienst. Land und Krankenkassen werden darin aufgefordert, „konstruktiv an einer tragfähigen Lösung mitzuwirken und ihrer Verantwortung für eine verlässliche Notfallversorgung gerecht zu werden.“ Außerdem wird an die Bundesregierung appelliert, eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen, die die Zuständigkeit der Krankenkassen auch für die Leerfahrten eindeutig festschreibt.
In der aktuellen Debatte stellen sich der Rat auf die Seite derjenigen, die in einer Notsituation einen Rettungswagen anfordern – mit diesem aber nicht ins Krankenhaus gefahren werden. Den Betroffenen dürften „möglichst keine Gebühren oder Kostenbescheide entstehen“, heißt es ausdrücklich in der Resolution. Leerfahrten seien in vielen Fällen keine „Fehlfahrten“, sondern der Ausdruck erfolgreicher rettungsdienstlicher Arbeit – etwa dann, wenn Patientinnen und Patienten vor Ort medizinisch versorgt werden und die Fahrt ins Krankenhaus nicht mehr erforderlich ist: „Menschen, die sich in einer akuten Notlage befinden oder um das Leben eines Angehörigen bangen, dürfen nicht befürchten müssen, für das Anfordern von Hilfe finanziell belastet zu werden.“