
Nachdem der Rat seine Fachausschüsse im November 2025 gewählt hatte, war die dreiköpfige Gruppe der Stadtgestalter/Volt vor Gericht gezogen, weil sie leer ausgegangen war und dabei das Spiegelbildlichkeitsgebot verletzt sah. Dies besagt, dass sich in den gebildeten Ausschüssen die Kräfteverhältnisse des Rates widerspiegeln müssen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen wies die Klage im Dezember jedoch zurück.
Die Kläger gingen vors Oberverwaltungsgericht und bekamen dagegen Anfang März Recht. Das OVG Münster ist der Ansicht, dass die Spiegelbildlichkeit in den Ausschüssen in Bochum nicht gegeben ist, weil SPD und CDU in den 15köpfigen Ausschüssen eine theoretische Mehrheit von 8 Stimmen haben, die sich im Rat aber nicht ergibt – hier haben SPD und CDU zusammen nur 44 von 92 Sitzen. Dies kam zu Stande, weil sich bei der Wahl im November kleinere Gruppen und Einzelmandatsträger teils dazu entschieden hatten, größere Fraktionen zu unterstützen. Insbesondere votierte die Gruppe BSW für die SPD-Fraktion, die daraufhin 5 statt 4 Sitze erhielt. Dass die Gruppe Stadtgestalter/Volt beim letzten Mal leer ausging, sah das Gericht allerdings nicht als problematisch an, sondern lediglich die Verletzung der Spiegelbildlichkeit im oben beschriebenen Sinn. Das OVG gab die Empfehlung dies zu heilen, in dem entweder solche Stimmenverschiebungen nicht mehr passieren oder die Ausschüsse auf 17 Sitze vergrößert würden. Auf uns Grüne hätte eine Vergrößerung keinen Einfluss gehabt, wohl aber auf die AfD, die dann drei statt zwei Sitze bekommen hätte.
Vor diesem Hintergrund hatte sich eine breite Mehrheit der demokratischen Gruppen und Fraktionen dazu entschlossen, erneut 15köpfige Ausschüsse einzurichten. Nach vielen bilateralen Gesprächen und interfraktionellen Runden bis kurz vor der Sitzung des Rates war es am Ende jedoch nicht möglich eine Absprache zu erreichen, die ein rechtskonformes Ergebnis der Abstimmung garantiert hätte. Insbesondere der drohende Versuch von BSW und Freien Bürgern eine Zählgemeinschaft zu bilden, hätte zu einer sofortigen Beanstandung der Wahl durch den Oberbürgermeister geführt. Um nicht mit Ansage zu scheitern, haben die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU dann zu Beginn der Sitzung beantragt, den Tagesordnungspunkt Ausschusswahlen von der Tagesordnung zu nehmen.
Wie geht es weiter? – Dazu nochmal ein Blick auf die Gründe für das Schlamassel:
Nachdem bereits 2014 und 2020 die Ausschusswahlen wiederholt werden mussten, wurde in der Öffentlichkeit die Frage aufgeworfen, warum der Rat denn anscheinend nichts gelernt hat. Dazu ist folgendes zusagen: Es kam in einer ganzen Reihe von NRW-Städten zu vergleichbaren Situationen. Denn: Die Regelungen der Gemeindeordnung stammen aus einer Zeit, in der es eine überschaubare Anzahl von Fraktionen und Gruppen in den Räten gab. Konflikte mit der Spiegelbildlichkeit traten damals schon rein rechnerisch extrem selten auf. Mittlerweile sind die Räte insbesondere der Großstädte geradezu zersplittert. Es ist hier eher die Regel, dass es mehr als 10 unterschiedliche Gruppierungen gibt, in Bochum zu Beginn der Wahlperiode 14! Dann genügen schon wenige Verschiebungen im Stimmverhalten wie in Bochum, damit der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit verletzt wird.
Auf der anderen Seite gibt es den elementaren Grundsatz, dass die Ratsmitglieder frei sind, wem sie im Ausschusswahlverfahren ihre Stimme geben. Nur um die Spiegelbildlichkeit einzuhalten, kann ja kein Ratsmitglied zu einer entsprechenden Stimmabgabe genötigt werden. Und das Wahlergebnis entscheidet unter Anwendung des mathematischen Zuteilungsverfahrens nach Hare-Niemeyer, wer wie viele Sitze bekommt. Dieses Ergebnis wird zudem noch davon beeinflusst, wer am Tag der Ausschusswahl tatsächlich anwesend ist. Sind Ratsmitglieder krankheitsbedingt abwesende können ihre Stimmen auch nicht gezählt werden. Gerade für kleinere Gruppierungen wird dies schnell zum existenziellen Problem.
Fazit: Es besteht ganz offenkundig eine systematische Lücke im Gesetz. Die ließe sich leicht schließen, wenn die Ausschüsse in den Gemeindevertretungen genau so gebildet würden, wie im Landtag: nämlich durch simple Benennung nach Stärke. Die Fraktionen und Gruppen würden die ihnen je nach Anzahl ihrer Mitglieder zustehende Anzahl von Sitzen vorab zugeteilt bekommen und könnten diese freihändig benennen. Dies wäre unangreifbar, gerecht und würde eine Menge Zeit und Nerven sparen. Wir werden wie schon zuvor entsprechenden Druck in Richtung Düsseldorf machen, damit hier endlich Klarheit geschaffen wird.
Es bleibt den Fraktionen des Rates in den kommenden Wochen also nichts anderes übrig, als in weitere Verhandlungsrunden mit den kleineren Gruppierungen einzutreten und zu hoffen, dass Verabredungen herauskommen, die in ein rechtskonformes Stimmverhalten münden.