Der Rat hat am 19. März nach zwei konkurrierenden Gerichtsbeschlüssen mit großer Mehrheit entschieden, die für Wohn- und Gewerbegrundstücke getrennten Hebesätze vorerst weiter anzuwenden. Die Verwaltung wurde beauftragt die Bescheide zum nächstmöglichen Termin zu versenden. Wie kam es zu dieser neuen Wendung im Grundsteuer-Drama? Hier muss man ausholen:
Die Grundsteuer ist eine der zwei zentralen eigengesteuerten Einnahmequellen der Gemeinden. Das Bundesverfassungsgericht verpflichtete den Bund zur Reform, weil die bisherige Bemessung gleichartige Grundstücke ungleich behandelte. Der Bundesgesetzgeber (damals Finanzminister Olaf Scholz, SPD) stellte daraufhin die Berechnungssystematik grundlegend um. Für die Kommunen bedeutete das: Hebesätze mussten überprüft werden, um die Aufkommensneutralität zu sichern. In Bochum sind rund 92 Mio. Euro Grundsteuereinnahmen im Haushalt eingeplant. Soviel sollte nach der Reform wieder in die Kasse fließen. Die neue Bundesregelung hätte Gewerbegrundstücke gegenüber Wohngrundstücken deutlich entlastet. Das Land schuf daher die Möglichkeit differenzierter Hebesätze, um Wohnen und Gewerbe unterschiedlich besteuern zu können und die Steuerhebesätze moderat zu halten, insbesondere im Bereich Wohnen. Bochum beschloss eine solche Differenzierung mit breiter Mehrheit im Dezember 2024, um die Kosten für das Wohnen zu dämpfen.
Das für Bochum zuständige Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte diesen Beschluss im Dezember 2025 – wie auch in mehreren anderen Städten – für verfassungswidrig, nachdem auch einige Bochumer Grundbesitzer geklagt hatten. Bochum ging in die nächste Instanz. Gleichzeitig kam das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach Klagen aus Städten im Rheinland zu einem anderen Beschluss: Grundsätzlich hält das VG Düsseldorf die Differenzierung für rechtskonform. In den hier konkret beklagten Fällen fehlte es jedoch an präzisen Abgrenzungen bei gemischt genutzten Grundstücken.
Insofern ist jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster am Zug und muss Klarheit schaffen. Dies dürfte im Lauf des Jahres geschehen. Sollte auch dort die Differenzierung scheitern, plädieren wir als Grüne aus Haushaltsverantwortung für einen einheitlichen Hebesatz, der die Aufkommensneutralität möglichst erreicht. Bereits jetzt zeigt sich, dass die vom Land vorgeschlagenen Hebesätze nicht ausreichen, da Finanzämter nach Einsprüchen Messbeträge korrigieren. Eine Anpassung auf tatsächliche Aufkommensneutralität durch einen erhöhten einheitlichen Hebesatz scheint angesichts der politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat derzeit nicht durchsetzbar.