
Theater, Musik, Literatur, Film, Kunst: Die Kultur ist ein wichtiges, identitätsbildendes Gut unserer Gesellschaft, das viele Bürger*innen auf verschiedene Weise nutzen. Trotz des Nutzens für die Allgemeinheit wird die Arbeit vieler Künstler*innen nicht angemessen finanziell gewürdigt.
Hierzu Barbara Jessel, Vorsitzende der Grünen Ratsfraktion sowie des Ausschusses für Kultur und Tourismus: „Ab 2026 führt das Land NRW eine Honoraruntergrenze für die Vergütung von Künstler*innen ein, die an vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft geförderten Kulturveranstaltungen und -projekten mitwirken. Dies ist ein richtiger Schritt, um das Leben von Künstlerinnen und Künstlern auskömmlicher zu machen und sollte auch für städtische Veranstaltungen eingeführt werden.“
Sonja Gräf, kulturpolitische Sprecherin der SPD im Rat ergänzt: „Honoraruntergrenzen sind ein adäquates Mittel, um die Arbeit von Akteur*innen aus der Kulturszene zu würdigen. Daher beauftragen wir die Verwaltung zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen eine Einführung jeweils auf die freien Bochumer Kultureinrichtungen hätten, die von Land und Kommune gefördert werden.“
Die Honoraruntergrenzen im Land gelten für alle Sparten der Kultur, sobald das Land ein Projekt finanziell fördert. Daher könnte das Vorgehen der Landesregierung einen Orientierungsrahmen für Honoraruntergrenzen in Bochum bieten. Unklar ist noch, wie die Honoraruntergrenzen im Land im Detail ausgestaltet werden sollen. Hierzu wünschen wir uns baldige Aufklärung vom Land. Generell stellen kommunale Honoraruntergrenzen sicher, dass Künstler*innen, die in städtisch geförderten Projekten mitwirken, einen fairen Mindestlohn erhalten.