In Bochum stellen vier Leihanbieter insgesamt ca. 1.800 E-Scooter zur Verfügung. Die E-Scooter können im gesamten Stadtgebiet gebührenfrei genutzt und stationslos – im sogenannten free-floating System – abgestellt werden. Gerade das Abstellen sorgt aber oft für Irritationen im öffentlichen Straßenraum.
„E-Scooter werden häufig mitten auf Fuß- oder Radwegen abgestellt oder liegen quer auf Bürgersteigen. Das führt zu erheblichen Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmender“, so die stellvertretende Bezirksbürgermeisterin im Bochumer Osten Sandra Schulze. Nun sollen – im Rahmen der achten Änderungssatzung zur Sondernutzungssatzung – Gebühren für E-Scooter in Höhe von 3,86€ eingeführt werden.
„Wir begrüßen ausdrücklich die Einführung einer Sondernutzungsgebühr für E-Scooter und hoffen, dass damit die Nachteile durch das wenig regulierte Aufstellen der Fahrzeuge kompensiert werden oder die Anzahl der Fahrzeuge reduziert wird. Den Betrag von 3,86€ sehen wir allerdings als zu gering an und möchten anregen diesen Betrag auf mind. 4,00€ zu erhöhen.“
Zusätzlich zu den Gebühren bereitet die Verwaltung ausgewiesene Abstellflächen am Hauptbahnhof, auf dem Rathausvorplatz und am Bermuda3eck vor. Im Umfeld dieser Flächen soll dann das Abstellen von E-Scootern verboten werden.