Bochum gilt als waldarme Kommune. Bisher wurde Wald, der für Bebauung gerodet wurde, in großem Maße innerhalb der Stadtgrenzen ausgeglichen. Die Verwaltung teilte kürzlich mit, dass mittlerweile nur noch Platz zur Kompensation stadteigener Projekte vorhanden sei. Für Projekte Dritter, die Waldflächen in Anspruch nehmen wollen, gibt es nur noch außerhalb von Bochum die Möglichkeit den Eingriff in die Natur auszugleichen. Auf Antrag der Grünen prüft die Stadtverwaltung nun, ob nicht doch weitere städtische Flächen für den Waldausgleich in Frage kommen. Dabei soll die Verwaltung neue Ansätze verfolgen.
Hierzu Ronja Reyes, umweltpolitische Sprecherin der Grünen im Rat: „Mit unserem Antrag möchten wir sicherstellen, dass Wald, der in Bochum entfernt wird, auch in Bochum wieder aufgeforstet wird. Eine Kompensation im sogenannten Naturraum, also irgendwo in Westfalen, unterstützen wir nicht“.
Fabian Krömling, planungspolitischer Sprecher der Grünen Ratsfraktion ergänzt: „Der sinnvollste Schutz des Waldes besteht darin, diesen erst gar nicht abzuholzen. So wird die Notwendigkeit zur Kompensation vermieden. Wir werden diesen Vermeidungsgrundsatz künftig bei allen Planverfahren einbringen, wenn auf den Flächen potenziell „Wald im Sinne des Gesetzes“ zu erwarten ist. Sollte ein Eingriff in den Wald unvermeidbar sein, muss künftig über Vertragsbedingungen bei Grundstücksgeschäften oder städtebauliche Verträge mit Dritten abgesichert werden, dass der Wald in Bochum wieder aufgeforstet wird.“
Aus Sicht der Grünen gibt es durchaus weitere städtische Flächen, die für eine Kompensation in Frage kommen: Flächen aus dem künftigen Regionalplan, bei welchen die Stadt in ihrer Stellungnahme abweichende Ziele vom Regionalplan definiert hat, Flächen mit B-Plan-Aufstellungsbeschluss, die bereits lange ruhen, Brach- und nicht gewidmete Friedhofserweiterungsflächen, Splitterstücke auf Landwirtschaftsflächen, großräumige Parkplatzareale sowie Flächen, die bisher dauerhaft ihrer eigentlichen Nutzung nicht zugeführt werden konnten. Auch Ökokonten privater Landbesitzer*innen auf Bochumer Stadtgebiet würden eine Kompensation innerhalb der Stadtgrenzen ermöglichen.