Koalition hat Beratungsbedarf bei Anwohnerparkgebühren
Die Koalition von SPD und Grünen im Rat der Stadt Bochum hat auf ein am Dienstag bekannt gewordenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu Anwohnerparkgebühren reagiert und zu diesem Thema Beratungsbedarf für die Ratssitzung am Donnerstag (15.6.) erklärt. Somit wird über die neue Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise in Bochum noch nicht entschieden. Das Gericht hatte die Regelung der Stadt Freiburg beanstandet. Zwar sei die dort vorgesehene Höhe der Gebühren laut Urteil statthaft. Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung dürften jedoch keine Ermäßigungen gewährt werden.
Burkart Jentsch, Fraktionsvorsitzender der SPD, erklärt dazu: „Eine soziale Abstufung bei den Gebühren fürs Anwohnerparken ist für uns unabdingbar. Unterschiedliche Tarife gibt es schließlich auch bei anderen städtischen gebührenpflichtigen Dienstleistungen, wie etwa den Kitas. Wie dies rechtlich sauber umzusetzen ist, müssen wir jetzt noch einmal prüfen.“
Für Sebastian Pewny sind mit dem Urteil grundsätzliche Probleme zum Vorschein gekommen: „Auch wenn sich die höchstrichterliche Rechtsprechung auf ein anderes Bundesland bezieht, müssen wir nun die Urteilsbegründung abwarten und dann bewerten, welche Konsequenzen für Bochum zu ziehen sind. Die Gesetze von Land und Bund, auf deren Grundlage diese spezifische städtische Satzung entsteht, sind offenbar handwerklich mangelhaft. Das macht es nicht leicht, dieses an sich sinnvolle Vorhaben rechtlich einwandfrei auszuführen.“