Nach einem Gerichtsurteil in Niedersachsen können Schottergärten künftig leichter beseitigt werden. So hat das Oberverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden, dass die Bauaufsichtsbehörden nach der Landesbauordnung die Beseitigung von Schottergärten anordnen können. Mit einer Anfrage möchten die Grünen im Rat klären, ob das Urteil aus Niedersachen auch auf NRW übertragbar ist.
Hierzu Pierino Cerliani, Ratsmitglied im Ausschuss für Planung und Grundstücke: „Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes in Niedersachsen ist richtungsweisend! Nun braucht es auch in NRW eine klare Regelung dazu, wann Bauaufsichtsbehörden den Rückbau von Schottergärten anordnen können. Vor diesem Hintergrund ist es uns wichtig zu erfahren, ob die neue Rechtslage der Verwaltung dienlich sein kann. Denn eines ist klar: Durch die Versiegelung tragen Schottergärten zur Erhitzung des Stadtklimas und zum Verlust der Artenvielfalt bei. Daher sollten sie im gesamten Stadtgebiet zurückgebaut werden.“
Bürgerinnen und Bürger, die bereits jetzt auf Entsiegelung von Flächen und ökologische Aufwertung setzen, können bei der Stadt einen Antrag auf Mittel aus dem Förderprogramm „Bochums Dächer, Fassaden und Gärten – ökologisch und klimaangepasst“ stellen. Das Förderprogramm wird voraussichtlich kommende Woche vom Umweltausschuss beschlossen. Insgesamt stehen Fördermittel in der Höhe von 300.000€ zur Verfügung.