Ein von den Grünen im Rat initiierter Dringlichkeitsantrag wurde im heutigen Kulturausschuss mit den Stimmen von SPD, Linken, FDP/Stadtgestalter und UWG/Freie Bürger eingebracht und einstimmig beschlossen. Angemahnt wird bei Land und Bund eine Aufstockung und inhaltliche Korrektur bei der Corona-Hilfe für Kulturschaffende. Gefordert wird im Einzelnen:
- die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Fördermittel, insbesondere die „Corona Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“, auch für die Lebenshaltungskosten von Künstler*innen zu öffnen – analog zu den Bestimmungen in Baden Württemberg, wo Soloselbständige auf Antrag pauschalisierte Kosten für ihren Lebensunterhalt erhalten,
- zudem bei längerer Dauer des Lockdowns für die Kultur die Einrichtung eines Kurzarbeitergeldes für Kulturschaffende,
- einen temporären Kulturnothilfefonds / Rettungsfonds des Bundes und des Landes zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur in den Kommunen, sowohl in Bezug auf die Freie Szene, die Kreativwirtschaft als auch die öffentlich-rechtlichen kulturellen Institutionen.
Barbara Jessel, kulturpolitische Sprecherin der Grünen im Rat, erklärt dazu: „Der Soforthilfetopf des Landes NRW zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Künstlerinnen ist sicher eine geeignete Hilfsmaßnahme. Aber leider hat sich gezeigt, dass sie nicht ausreicht. Das wird sich bedauerlicher Weise auch bei der nun in Aussicht gestellten Aufstockung um weitere 32 Millionen € zeigen. Denn leider gehen die Förderbedingungen in wesentlichen Teilen an den Lebensrealitäten und Bedarfen der Kulturschaffenden vorbei, weil hier die Lebenshaltungskosten nicht berücksichtigt werden. Durch die Corona-Krise stehen viele in der Kultur beruflich Aktiven vor existenzbedrohenden Problemen. Es gilt, alles zu ermöglichen, was ihnen Unterstützung geben kann, um diese Situation abzufangen und Strukturen zu erhalten. Kunst und Kultur können nicht alles auf später verschieben und nachholen. Einmal zerstörte Strukturen werden sich nicht einfach wiederaufbauen lassen.“ Künstlerinnen, Veranstalter*innen, Spielstätten und alle im Support Tätigen sind besonders und aller Voraussicht nach neben der Gastronomie am längsten von den Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus betroffen. Sie verfügen im weit überwiegenden Teil weder über absichernde Rücklagen noch über nennenswerte Betriebsausgaben, die aus der Soforthilfe des Bundes finanziert werden könnten. In Bochum sind bereits eine Vielzahl unterstützender Maßnahmen ergriffen worden, von der vorzeitigen Auszahlung von Förderraten bis zum „Kultur-Rettungsschirm“. Aber auch das ist nach Ansicht von Jessel nicht ausreichend.