Es ist ein bemerkenswerter Vorgang: Da hat sich eine Initiative der Eigentümer und Gewerbetreibenden der Bochumer Innenstadt zusammengefunden, um das Stadtbild positiv zu beeinflussen. Gemeinsam mit Bochum Marketing und einem externen Büro wurden Gestaltungsleitlinien erarbeitet. Das begrüßen wir sehr. Üblicher ist das Gegenteil. Oft regen Politik und Verwaltung solche Prozesse an und treffen auf Widerstand in der Geschäftswelt.
Der Rat hat nun Gestaltungsleitlinien beschlossen und die Verwaltung beauftragt, ein Gestaltungshandbuch für BauherrInnen, ArchitektInnen und AntragstellerInnen zu erarbeiten.
Die Gestaltungsleitlinien umfassen u. a. folgende Aspekte:
– Dach-, Fassaden- und Schaufenstergestaltung
– Vordächer, Kragplatten und Markisen
– Werbeanlagen und Beklebungen
– Mobile Werbeträger, Warenauslagen und Möblierung im öffentlichen Raum
Wir haben angeregt, auch Leitlinien für Begrünung und Materialwahl von Fassaden und Dächern sowie für Bodenbeläge und Pflaster aufzustellen. Denn: Eine grüne, schattige und angenehm temperierte Stadt bietet Aufenthaltsqualität und wird wieder attraktiver.
Die Gestaltungsatzung Nr. 1000 G – Innenstadt Bochum – wird darauhin überarbeitet und ausgeweitet werden und dann rechtsverbindlich gelten.