Das Jahr hat gerade erst angefangen und bereits jetzt gibt es einige Anregungen von Bürger*innen zum Thema Tempo 30. Oftmals handelt es sich bei den Straßen um übergeordnete Verbindungen, sogenannte Vorbehaltsstraßen, auf denen nach Bundesgesetzgebung Tempo 50 verpflichtend ist. Lediglich an sozialen Einrichtungen wie Schulen und Pflegeheimen sowie an besonderen Gefahrenschwerpunkten kann Tempo 30 eingeführt werden, dies aber nur für maximal 300 Meter. Die GRÜNEN in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte sehen hier Handlungsbedarf und wollen, dass das Vorbehaltsnetz, das letztmalig 2011 überprüft wurde, evaluiert und überarbeitet wird.
Raphael Dittert, Vorsitzender der GRÜNEN in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, sagt hierzu: „Die gesetzlichen Regelungen zum Vorbehaltsnetz und der Tempo-50 Pflicht führen im Stadtbezirk Bochum-Mitte zu abstrusen Regelungen, wie beispielsweise auf der Tippelsberger Straße und Auf dem Dahlacker, wo man innerhalber weniger hundert Meter mehrmals von Tempo 50 auf Tempo 30 abbremsen bzw. wieder auf Tempo 50 beschleunigen soll. Hier wäre ein durchgängiges Tempo 30 viel sinnvoller. Die gleiche Problematik haben wir am Lohring. Dazu haben wir in der letzten Sitzung einstimmig beschlossen, dass ein durchgängiges Tempo 30 zum Wohle der Schulwegsicherung absolut notwendig ist. Allerdings besteht auch hier das Problem, dass der Lohring Teil des Vorbehaltsnetzes ist. Die Anregung zur Friederikastraße können wir nur begrüßen. Wir fordern nicht nur vor der Friederika-Schule Tempo 30, sondern setzen uns für ein durchgängiges Tempo 30 Limit auf der gesamten Straße ein. Für uns GRÜNE in Bochum-Mitte steht fest: Wir müssen an das Vorbehaltsnetz ran! Hier muss die Verwaltung ihren rechtlichen Rahmen zum Wohle der Schulwegsicherung und der Anwohner*innen sowie alle Möglichkeiten des Lärmschutzes voll ausschöpfen und darf nicht vergessen, dass die Evaluation und Überarbeitung des Netzes eine Daueraufgabe ist.“