FAQ zum Bebauungsplan Schloßstraße September 2023

By 29. März 2023September 20th, 2023Bochum-Südwest, Stadtentwicklung & Wohnen
  1. Was ist der aktuelle Stand?

Bis tatsächlich an der Schloßstraße ein neues Quartier entstehen kann, wird es noch etwas dauern. In der Ratssitzung am 28.09. sollen nun die Satzungsbeschlüsse für das zwischenzeitlich in zwei Bereiche geteilte Gebiet gefasst werden. Damit ist das Bebauungsplanverfahren so gut wie formal abgeschlossen. Allerdings wird für den Bereich Schloßstraße-West noch ein Änderungsverfahren des Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) durchgeführt, da der Rechtsbeistand des Investors auf diese rechtliche Absicherung besteht.

Wir Grünen halten die Änderung des RFNP für nicht erforderlich, da die Vornutzung dieses Teilgebietes durch Trauerhalle und Betriebshof schon eine Versiegelung darstellt und der RFNP kein flurstücksscharfer Plan ist.

  1. Was ist geplant?

Kurz gesprochen will hier die Stiftung Situation Kunst ein durchgrüntes Wohngebiet mit Kita entstehen lassen, um damit langfristig verlässliche Einnahmen zur Erfüllung ihrer Stiftungszwecke – der Förderung der Kunst – zu haben. Es entsteht gleichzeitig viel neuer Wohnraum, den wir dringend benötigen. Diese Wohnungen entstehen alle in überwiegend 4geschossigen Mehrfamilienhäusern. Martina Foltys-Banning dazu: „wir nehmen den sparsamen Umgang mit Boden sehr ernst und wenn wir schon bauen, dann auch in die Höhe und nicht als flächenintensive Gartenstadt.“

  1. Wie werden Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt?

Die Geschichte zu diesem Quartier ist sehr lang und facettenreich. Insgesamt hat die zukünftige Bebauung eines Ackers sowie ehemaliger, nicht mehr erforderlicher Flächen des Friedhofes auch schon viel Kritik in der Anwohnerschaft hervorgerufen. In der Vergangenheit haben sich die Grüne Bezirks- und Ratsfraktion erfolgreich dafür stark gemacht, dass die Allee und weitere wertvolle Baumbestände erhalten bleiben, ein Mobilitätskonzept erstellt werden muss und insgesamt hohe Anforderungen an die Freiraumqualität und die ökologischen Aspekte des Bauens zu stellen sind. All dies hat Eingang in die weitere Planung z.B. in Form von Gründächern, Energiekonzepten, Schwammstadtprinzipen etc.

gefunden. Allerdings zeigte sich, dass das ökologisch-nachhaltige Bauen noch viel deutlicher

umgesetzt werden muss. Daher haben wir im 23. Ausschuss für Planung und Grundstücke im März 2023 mit einem Änderungsantrag nachjustiert, der u.a. Aspekte der Wärmeversorgung und der Baustoffe konkretisiert.

  1. Wie werden die Bürger*innen beteiligt?

Schon vor dem Start des Verfahrens haben sich die Grünen gemeinsam mit Bürger*innen bei Ortsterminen intensiv mit dem Vorhaben beschäftigt – ebenso die Bezirksvertretung. Dass die Stadt Bürgerbeteiligung ernst nimmt, zeigt sich auch daran, dass alle Zuschriften aufgenommen werden, selbst wenn diese außerhalb der formalen Fristen angereicht wurden. Auch weitere fachliche Aspekte wie Artenschutz, Lärm und Verkehr wurden in Fachgutachten untersucht und finden Eingang in die weitere Planung und Umsetzung des Projektes. All das wird dann Punkt für Punkt abgearbeitet und abgewogen und mündet in einen Satzungsbeschluss im Rat, womit die Voraussetzungen für eine tatsächliche Bauphase für das neue Wohnquartier am Park des Hauses Weitmar geschaffen sind. Allerdings wird es für den westlichen Teil aufgrund des RFNP-Änderungsverfahren noch länger dauern.

  1. Was passiert mit der Allee und den Bäumen?

Durch Umplanungen (z.B. Erschließungsstraße parallel zur Baumallee und Verschiebungen der Baukörper auf der Westseite) bleiben sowohl die gesamte Allee (bis auf abgängige Exemplare) und auch ca. 80% der besonderen Bäume im Bereich der ehemaligen Trauerhalle erhalten. Die Allee dient weiterhin als Fuß- & Radweg zum Park am Haus Weitmar.

 

 

  1. Wie kam es zu diesem Bauvorhaben?

Die Stiftung Situation Kunst ist um 2008 auf die Stadt und die Fraktionen zugegangen, um mit dieser ihr gehörenden Fläche eine dauerhafte Finanzierung der Stiftungsaufgaben zu realisieren. Dazu kamen verschiedene Nutzungskonzepte zur Sprache. Zunächst ging es um eine vorrangig universitäre Nutzung. Durch die Entwicklung von Mark 51°7 wurde im Jahr 2018 auf vorrangige Wohnnutzung gewechselt.

  1. Wie groß wird das neue Quartier?

Voraussichtlich werden um die 300  Wohnungen im Quartier entstehen, ganz genau lässt es sich nicht sagen, da die genauen Wohnungszuschnitte noch nicht durchgeplant sind. Die Mehrfamilienhäuser werden mit bis zu 4 Geschossen realisiert. An zwei Stellen soll es 5 Geschosse geben, die aber durch die Topographie des Geländes nach unserer Einschätzung nicht als „Riesentürme“ aus dem Ensemble auftauchen werden. Im Verfahren haben wir auch angeregt Wohnungsschnitte nach den Bedarfen in der Stadt auszurichten. Das bedeutet einen Fokus auf Familienwohnungen und kleine barrierefreie Wohnungen.

  1. Wie steht es mit der Nachhaltigkeit am Bau?

Wir haben eine Wärmeplanung vorgegeben sowie den weitgehenden Verzicht auf nicht nachhaltige und schädliche Materialien wie Polystyrol etc. Die Umsetzung des Schwammstadtprinzips mit Regenwasserrückhaltung, die Anlage von Gründächern in Verbindung mit PV-Anlagen und das Verbot von Schottergärten sind mittlerweile gängige Praxis für neue Bebauungspläne.

  1. Wie sieht es mit der verkehrlichen Erschließung aus?

Wir haben keinen Grund daran zu zweifeln, dass die vorgelegte Verkehrsuntersuchung nach den gängigen Verfahren und Methoden erstellt wurde. Grundsätzlich wird es mehr Kfz-Verkehr an den Knotenpunkten geben, die zukünftigen Leistungsklassen sind aber weiterhin zulässig. Die mittlere Wartezeit, die Rückstaulängen und die Ampel-Intervalle folgen keinem linearen Zusammenhang, sondern können nur komplex modelliert werden. Außerdem ist der generelle Verkehrsfluss auf der Hattinger Straße nicht über einen B-Plan zu regeln, ggf. sollten hier noch geeignete Maßnahmen überlegt werden.

  1. Warum gibt es keine Quartiersgarage?

Im Verfahren haben sich die Grünen im Rat und im Bezirk stark für eine Quartiersgarage ausgesprochen. Doch macht eine Quartiersgarage in der Regel nur Sinn, wenn sie sich am Eingang eines Wohnquartieres befindet und also den Anwohner-Verkehr direkt beim

Eingang ins Quartier auffängt. Durch den Zuschnitt der Fläche mit einer Engstelle an der

Hattinger Straße und der anschließenden Allee konnte leider nicht genügend Platz für ein Konzept mit Quartiersgarage gefunden werden, dass gleichzeitig den größtmöglichen Erhalt der Bäume gewährleistet.

  1. Was ist mit der Lärmbelastung?

Im Bebauungsplan-Verfahren werden Lärmimmissionen mit untersucht. Im innerstädtischen Bereich einer Großstadt sind gewisse Lärmpegel üblich, werden diese jedoch überschritten, sind aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Es gilt das Bundesimmissions­schutzgesetz (BImSchG).

  1. Wie wird der Artenschutz berücksichtigt?

Im Verlauf eines B-Plan-Verfahrens werden die dort vorkommenden Tier- & Pflanzenarten und ihre Habitate von Fachleuten erfasst. Werden diese durch das geplante Vorhaben beeinträchtigt oder gefährdet, dann sind entsprechende Maßnahmen zu bewerkstelligen. Ersatzhabitate für Reptilien, Kästen für Fledermäuse und Vögel, Ansitzstangen für Greifvögel oder ökologisch wertvolle Ausgleichsflächen zum Artenschutz gehören in Deutschland zum Alltag auf Baustellen und werden durch eine ökologische Baubegleitung überwacht. Es gilt das BNatSchG und das Naturschutzgesetz NRW. Durch kein Bauvorhaben in Bochum werden Tier- oder Pflanzenarten ausgerottet.