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Websperren - worum geht es?

Bei den von CDU geplanten und der SPD mitgetragenen Websperren handelt es sich um eine Maßnahme, welche einen Zugriff auf eine Seite blockieren soll und stattdessen ein Stoppschild anzeigt, welches den Nutzer darauf hinweisen soll, dass er eine Seite mit illegalem Inhalt aufrufen wollte. Diesen Mechanismus will man verwenden, um Kinderpornographie zu sperren, je nach Politiker bzw. Lobbygruppe auch zusätzlich noch Computerspiele, illegale Glücksspiele, Urheberrechtsverletzungen, Hass-Seiten oder andere Themenbereiche.

Und wie wird das gemacht?

Jeder Computer hat im Internet eine Hausnummer, die sogenannte IP. Wenn man nun zum Beispiel www.gruene.de in den Browser eintippt, sucht der eigene Computer nach dieser Hausnummer. Dies tut er durch den DNS Server, welcher im Endeffekt eine große Tabelle darstellt, welche Webadressen den Hausnummern zuordnet. Im Falle von gruene.de hieße die Hausnummer dann 89.146.216.210. Darunter findet der Browser dann die Website - Sie bekommen Ihre gewünschte Website zu sehen.

Die Sperre funktioniert nun so, dass genau diese Tabelle des DNS-Servers verändert wird. Bei einer gesperrten Seite liefert der DNS-Server dann die IP des Bundeskriminalamtes zurück. Der BKA-Server liefert die Stoppseite aus - Sie bekommen die Stoppseite dann zu sehen.

Wenn das Internet eine große Zeitung ist, bei der jeder etwas hineinschreiben kann, so wären die Sperren auf bestimmte Artikel aufgeklebte und leicht zu entfernende Stopschilder.

Das klingt doch super! Warum nicht sofort zustimmen?

  1. Es ist extrem einfach, diese Sperren zu umgehen. Wenn man zwei Minuten sucht, wird man massenweise auch von Laien bedienbare Anleitungen finden, um die Sperren zu umgehen - man muss nur einen DNS Server verwenden, welcher die Modifikationen vom BKA nicht enthält. Das Gesetz wirkt also nur gegen Leute, welche aus Versehen auf gesperrte Seiten kommen (zum Beispiel durch Kurzlinks wie dieser: http://u.nu/95fi), nicht aber gegen die, die wirklich ein Interesse haben, Kinderpornographie zu sehen. Analogie Zeitung: Jeder, der will, macht die Stopschilder einfach ab.
  2. Man hilft den Kindern nicht. Im Gegenteil. Die Sperre legt lediglich einen Sichtschutz auf das Grauen, befreit aber keine Kinder und inhaftiert auch keine Vergewaltiger. Die Sperre funktioniert so, als würde man sich einfach die Augen zuhalten, wenn neben einem ein Kind vergewaltigt wird - und dann glauben, dass die Vergewaltigung durch das Nicht-Hinschauen verschwindet und die Kinder so groß werden könnten als wäre nichts geschehen. Stattdessen wird die Vergewaltigung wohl wieder und wieder geschehen. Analogie Zeitung: Die Artikel unter den Stopschildern bleiben ja da. Und die Ersteller ebenfalls.
  3. Die Zensurlisten werden ausserhalb des demokratischen Prozesses erstellt. Die Kontrolle der Liste erfolgt vom Datenschutzbeauftragten, welcher nur Stichproben einsehen darf und laut eigenen Aussagen nicht über die nötige Kompetenz verfügt. Letztlich kontrolliert niemand die Listen fachgerecht, was zur Folge hat, dass dort auch viele andere Seiten unter anderem mit von der aktuellen Regierung unerwünschten politischen Inhalten gesperrt werden - so geschehen in Schweden, Dänemark, Finnland, Norwegen, Italien, Australien und Thailand. Dies ist ein eklatanter Eingriff in die Grundstrukturen der Demokratie und kann nicht ohne weiteres hingenommen werden. Analogie Zeitung: Das BKA klebt nach Belieben und ohne Kontrolle Stopschilder auf die Zeitung.
  4. Es haben bereits viele Lobbyverbände angekündigt, sich für eine Ausweitung der Websperren einzusetzen. Ist die Grundstruktur einmal geschaffen, wäre so etwas leicht möglich, und die Politik könnte sich allzu leicht weiteren populistischen Forderungen hingeben.
  5. Die Listen sind nicht geheimzuhalten. Die Listen aller oben genannter Staaten sind mittlerweile veröffentlicht worden. Ein Interessent würde also auch noch eine aktuelle Liste von entsprechenden Seiten bekommen, ihm würde bei der Suche nach Kinderpornographie also auch noch unter die Arme gegriffen werden. Analogie Zeitung: Pädophile sehen Stopschilder von weitem und wissen, wo sie drunterschauen müssen.
  6. Es gibt bei Kinderpornographie keine kommerziellen Strukturen. Deswegen ist auch die Hoffnung von Frau von der Leyen durch die Sperren diese Strukturen zu zerstören wenig berechtigt. Kinderpornographie entsteht nicht aus kommerziellem Interesse, sie entsteht durch die Triebe der Täter.
  7. Selbst Opferverbände sprechen sich gegen die Sperren aus und fühlen sich ein zweites Mal missbraucht. Ihr Leiden wird tagtäglich thematisiert und missbraucht für Projekte, die bei genauerem Hinschauen kein Schutz für Kinder bieten.
  8. Die beiden Studien auf denen die Sperren maßgeblich basieren - das juristische und das technische Gutachten der Kommission für Jugendmedienschutz - reden vollkommen aneinander vorbei. Die im technischen Gutachten als effektiv beschriebenen Sperren werden im juristischen Gutachten gar nicht erst behandelt, weil bereits weit weniger wirkungsvolle Sperren dem Grundgesetz widersprechen. Die im juristischen Gutachten als grundgesetzkonform beschriebenen Sperren dagegen werden im technischen Gutachten als weitestgehend wirkungslos bezeichnet
  9. Die Maßnahmen sind teuer. Sie als Steuerzahler zahlen die Zeche für ein unwirksames und gefährliches System.

Aber irgendwie müssen wir doch den Kindern helfen!

Richtig. Deswegen unterstützen die GRÜNEN den Grundsatz "löschen statt sperren".

Das bedeutet: Es wird nicht nur ein Sichtschutz aufgebaut, sondern man geht das Problem gründlich an und entfernt die Seite selbst aus dem Netz. Hierbei hat man zudem noch die Chance, an die Hintermänner zu kommen, also die Personen, welche für die Kinderpornographie-Seite verantwortlich sind. Diese sind nicht selten sehr direkt mit den Vergewaltigern verbunden, so dass dann ebenfalls eine Chance besteht, die Täter direkt anzuklagen. All dies ist bei einem reinen Sichtschutz konzeptionell nicht möglich, ein Sichtschutz kann das Verdeckte nun einmal nicht entfernen.

Die meisten Vergewaltigungen geschehen innerhalb einer Familie, dort werden sie leider häufig totgeschwiegen. Genau das soll hier auch passieren - das Problem soll totgeschwiegen werden zugunsten von populistischem Wahlkampfgetöse.

Um die Zeitungsanalogie noch einmal aufzugreifen - die Grünen fordern, dass die betreffenden Zeitungsartikel herausgerissen werden und die Autoren identifiziert und angeklagt werden.

Kann man die Sperren nicht doch für etwas Gutes nutzen?

Gegenfrage: Würden Sie einen Reissack neben Ihre Haustür stellen, weil jemand gesagt hat, das wirke gegen Kinderpornographie?

Die Frage sei unpassend? Nein. Sie soll vor allem eins verdeutlichen: Die Reaktion auf das Thema Kinderpornographie. Man neigt emotional dazu, nahezu jedes Mittel zuzulassen, um Kinder zu schützen, selbst wenn es sich bei der Maßnahme um vollkommenen Unsinn hält. Die Vorstellung der gequälten Kinder lässt einen die Frage vergessen: "Bringt das eigentlich was?!"

Es ist aber wichtig, sich genau diese Frage zu stellen. "Bringt das eigentlich was?". Die Antwort darauf ist leider: "Nein, im Gegenteil!". Hier ist der Weg zur Hölle mit guten Vorsätzen gepflastert.

Aber man kann doch nicht einfach Server abschalten?!

Kann man. Sogar besser als selbst die Initiatoren dieser Idee - der Arbeitskreis Zensur - es sich vorgestellt haben. Obwohl dies eine Initiative von Privatpersonen ist, hat der AK Zensur es geschafft, innerhalb von 12 Stunden 60 Kinderpornographie-Websites löschen zu lassen. Das hat funktioniert, weil die Betreiber einer Kinderpornopgraphie-Seite auf Infrastruktur (z.B. Server) von einem sogenannten Provider angewiesen ist. Ein solcher Provider hat ein Interesse daran, dass ihre Infrastruktur nicht von illegalen Seiten missbraucht wird, der er für solche Seiten haftbar gemacht werden kann. Weist also eine Person den Provider auf eine Seite mit Kinderpornographie hin, so wird der Provider bereits aus Eigeninteresse die Seite schnellstmöglich löschen.

Dabei waren Server aus Deutschland, Holland, Dänemark und Russland. Die Aussage von Frau von der Leyen man könne ausländische Webseiten nicht löschen ist somit als schlicht falsch entlarvt worden. Auch die Argumentation, es gäbe viele Staaten ohne Gesetze gegen Kinderpornographie, entpuppt sich schnell als Fehlinterpretation: Bei 71 der von Frau von der Leyen angegeben 95 Staaten ist Pornographie generell verboten, somit auch Kinderpornographie. Die restlichen Staaten sind von größeren Umwälzungen wie Bürgerkriegen und Anarchie geprägt oder in anderer Form ohne Verfassung. Diese Staaten hätten nicht die Infrastruktur, um Server zu betreiben. Hier findet sich eine detaillierte Liste.

Der Grund für Frau von der Leyens Behauptung, es würde extrem lange dauern, Websites im Ausland auszuschalten, ist vermutlich in fehlerhaften Dienstvorschriften für die ausführenden Beamten begründet. Anstatt die Serverbetreiber direkt zu kontaktieren scheinen die Beamten sich an ausländische Behörden zu wenden, wo die Anfrage dann im Bürokratiedickicht versinkt. Dies zeigt aber auch nur einmal mehr das Desinteresse an konsequenten und effektiven Lösungen seitens des Ministeriums sowie dessen Mangel an Fachkompetenz.

Was fordern die Grünen in diesem Zusammenhang?

Wir fordern ...

  • dass Server mit entsprechenden Inhalten einfach abgeschaltet werden. Schnell und sauber.
  • dass ausserdem Projekte wie dieses mehr Geld bekommen - denn man muss das Problem im Ansatz lösen, nicht die Augen zuhalten
  • dass Maßnahmen mit gefährlichen Nebenwirkungen wie eben Websperren unterlassen werden
  • dass Bürgerrechte einen höheren Stellenwert in unser Gesellschaft bekommen - denn nur freie Bürger können Projekte wie diese als populistische Farce entlarven

Diese Forderungen sind auch in unserem Bundestagswahlprogramm auf Seite 196 nachzulesen. Auch im Interview mit Cem Özdemir und ausführlich im Blog von Malte Spitz wird darüber informiert.

Und warum haben sich 15 Grüne bei der Abstimmung enthalten?

Am 18.07.2009 wurde das sogenannte "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" im Bundestag mit 389 Stimmen dafür, 128 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen beschlossen. Die Grünen stimmten mit 33 Stimmen dagegen, 15 Abgeordnete enthielten sich. Wie kam es zu den Enthaltungen?

Die Grüne Partei ist mittlerweile nicht mehr so klein wie früher, und so dauert es ein wenig, bis ein Thema eine Partei völlig durchdrungen hat, da die Grünen weitaus mehr Themen bedienen als nur Datenschutz. Emotional neigen technisch unversierte Menschen dazu, dem Gesetz zuzustimmen, und so kam es am Stichdatum zu dem etwas fragwürdigen Abstimmungsverhalten.

Die Reaktionen der Internetgemeinschaft und der Erfolg der Piratenpartei hat jedoch dafür gesorgt, dass nun auch dem letzten Grünen klar geworden ist, dass das Internet keine Kleinigkeit mehr ist sondern ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft. Die Grünen sind lernfähig, und sie hören im Gegensatz zu anderen Parteien auf die fachlich kompetenten (in diesem Fall recht jungen) Mitglieder. Hierfür ein herzliches Dankeschön für die Kurskorrektur von aussen!

Nichtsdesdo trotz sind die Grünen bis heute die einzige Partei, die Datenschutz wirkungsvoll ansprechen kann. Die Piratenpartei wird nicht in den Bundestag kommen, weswegen die Stimmen letztlich verschenkt sind (mehr als ein gesellschaftliches Signal, auf welches lediglich die Grünen hören, bietet z.B. ein Ergebnis von 2% nicht). Die FDP neigt dazu, wirtschaftliche Aspekte vor datenschutzrechtliche zu stellen, die sog. Volksparteien - insbesondere die CDU - haben zu konservative Strukturen, um das Internet zu verstehen, und die Linke scheint sich letztlich wenig mit dem Thema zu beschäftigen. Grün wählen bedeutet also trotz - und gerade wegen - der temporären parteiinternen Diskussion Datenschutz wählen.

Dieser Text steht unter der Commons-Creative-Lizenz BY-SA. Für Fragen und Anmerkungen können Sie sich direkt an die AG Datenschutz und Bürgerrechte wenden.

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